


6. Kann ich nach der automatischen Überleitung durch eine neue Begutachtung zurückgestuft werden?
Für die automatische Überleitung gilt: Niemand, der vorher schon von der Pflegeversicherung Leistungen erhalten hat, soll zukünftig schlechter gestellt werden. Das gilt auch dann, wenn jemand einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt hat, der Gutachter aber einen niedrigeren Pflegegrad feststellt. Da aber die Überleitung nicht zu geringeren Leistungen, sondern bei den meisten Betroffenen sogar zu höheren bzw. deutlich höheren Leistungen als heute führt, wird ein solcher Antrag im Regelfall jedoch gar nicht erforderlich sein.