


10. Wird jetzt nicht alles noch komplizierter?
Die Gesetze, die Leistungen für Menschen vorsehen, sollen verständlich, nachvollziehbar und handhabbar sein. Nach diesem Grundsatz wurden die Pflegestärkungsgesetze konzipiert. Viele Regelungen werden neu gegliedert und dadurch übersichtlicher, unnötig gewordene Sonderregelungen können entfallen. Das wurde auch deshalb möglich, weil der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff die bisherige Unterscheidung zwischen kognitiv, psychisch und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen überflüssig macht. Alle Pflegebedürftigen, die den gleichen Pflegegrad haben, haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegeversicherung. Nicht zuletzt werden unnötige bürokratische Hürden und Antragspflichten abgeschafft. So muss sich künftig niemand mehr selbst darum kümmern, wenn er das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit haben möchte, denn jeder Pflegebedürftige erhält das Gutachten in Zukunft automatisch.
Für bestimmte Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Gehhilfen oder Duschstühle muss der Pflegebedürftige zukünftig keinen separaten Antrag mehr stellen, wenn der Gutachter des MDK derartige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel konkret empfiehlt, die für den Erhalt der Selbständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen besonders wichtig sind und die es Familienangehörigen leichter machen zu pflegen. Die Empfehlungen werden in dem Gutachten festgehalten und damit automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, ist der Antrag damit gestellt und es wird in der Regel von der Kasse nicht noch einmal geprüft, ob das Hilfsmittel wirklich gebraucht wird.