Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
1. Warum muss Pflegebedürftigkeit neu definiert werden?
2. Was ändert sich in der Einstufung pflegebedürftiger Menschen?
3. Wie hoch sind künftig die Leistungsbeträge in den einzelnen
Pflegegraden?
4. Muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch neu begutachten lassen?
5. Wie funktioniert die automatische Überleitung?
6. Kann ich nach der automatischen Überleitung durch eine neue
Begutachtung zurückgestuft werden?
7. Was ändert sich für Pflegebedürftige im Pflegeheim?
8. Was ändert sich in der ambulanten Pflege?
9. Was ändert sich für Pflegepersonen, zum Beispiel Familienangehörige, die pflegen?
10. Wird jetzt nicht alles noch komplizierter?
11. Wer profitiert von der Reform?
12. Was wird sich beim sogenannten Pflege-TÜV ändern?
Broschüren zum Download:
• Das Pflegestärkungsgesetz II - Das Wichtigste im Überblick
• Das Pflegestärkungsgesetz II - Der Weg zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit