
Die Position der Residenzleitung setzt eine abgeschlossene (Hochschul-) Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen oder im kaufmĂ€nnischen/betriebswirtschaftlichen Bereich voraus. Zudem ist eine mindestens zweijĂ€hrige hauptberufliche TĂ€tigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung erforderlich, in der die weiteren, fĂŒr die Leitung des Heims erforderlichen, Kenntnisse und FĂ€higkeiten erworben wurden.
Die Aufgaben einer Residenzleitung sind breit gefĂ€chert. Sie trĂ€gt FĂŒrsorge fĂŒr die Bewohner und Mitarbeiter der Einrichtung und ist fĂŒr die Sicherung der Struktur-, Prozess- und ErgebnisqualitĂ€t zustĂ€ndig. Damit einhergehend koordiniert sie die Gesamtaufgaben der Einrichtung, unter BerĂŒcksichtigung der Ziele und GrundsĂ€tze des TrĂ€gers. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Bereiche Management, Finanzen, MitarbeiterfĂŒhrung sowie Struktur- und Ablauforganisation. DarĂŒber hinaus prĂ€sentiert der Residenzleiter/die Residenzleiterin die K&S Seniorenresidenz nach auĂen und sorgt fĂŒr die Integration der Einrichtung in das Gemeinwesen. Bei allen genannten Aufgabenbereichen muss sie auf die Einhaltung der fĂŒr Altenhilfeeinrichtungen geltenden Gesetze, Verordnungen und VertrĂ€ge achten.
Ziel ihrer Arbeit ist die Einhaltung des vereinbarten Budgets sowie die Sicherstellung einer qualifizierten Pflege, Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern.
Die Position der Pflegedienstleitung erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Krankenschwester/Krankenpfleger sowie zusĂ€tzlich eine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft gemÀà §§112 â 115 SGB XI und gemÀà den GrundsĂ€tzen und MaĂstĂ€ben zur QualitĂ€tssicherung in Pflegeeinrich-tungen in der jeweils gĂŒltigen Fassung.
AuĂerdem sind Kenntnisse im Bereich der Psychologie, Betriebswirtschaft, QualitĂ€tssicherung und -entwicklung Voraussetzung, um in der Pflegedienstleitung tĂ€tig zu sein.
Die Pflegedienstleitung trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr die fachliche Planung und Umsetzung der Pflegeprozesse. Sie muss sicherstellen, dass die gesetzlich vorgegebenen QualitĂ€tsnormen eingehalten werden und fĂŒhrt die Aufsicht ĂŒber die Anwendung des Pflegestandards. In diesem Zusammenhang beschĂ€ftigt sich die Pflegedienstleitung auch mit der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Konzepten, Standards und ArbeitsablĂ€ufen und ĂŒberwacht den Personaleinsatz im Pflegebereich.
Die TĂ€tigkeit als Wohnbereichsleiter/in setzt eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegefachkraft oder Krankenpfleger/Krankenschwester voraus. AuĂerdem mĂŒssen Kenntnisse im Bereich der QualitĂ€tssicherung und -entwicklung vorhanden sein.
Die Wohnbereichsleitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Pflegeleitbildes und der Pflegekonzeption der Seniorenresidenz. Sie verantwortet die Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von AblĂ€ufen in dem ihr anvertrauten Wohnbereich. Dazu gehören die fachgerechte FĂŒhrung der Pflegedokumentation, die Planung der Pflegeprozesse und die Kontrolle bei der Entwicklung und Einhaltung von QualitĂ€tsstandards. Die Wohnbereichsleitung achtet auĂerdem auf die hygienischen Erfordernisse in der Pflege und die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Medikamenten und BetĂ€ubungsmitteln. DarĂŒberhinaus gehört die Personaleinsatzplanung zum Aufgabengebiet.
Voraussetzung fĂŒr diese vielseitige TĂ€tigkeit ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege sowie eine Fortbildung zum Praxisanleiter.
Praxisanleiter kooperieren mit der Pflege- bzw. Berufsfach-Schule beim Ausbildungsplan fĂŒr PflegeschĂŒler und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung von FachkrĂ€ften in der Altenpflege. ErgĂ€nzend zum theoretischen Unterricht in den Schulen verantworten Praxisanleiter das praktische Lernen in den ausbildenden Seniorenresidenzen und sorgen fĂŒr die fachliche Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten.
Zu den Aufgaben der Praxisanleiter gehören die Formulierung und Planung von Lernzielen anhand der vorgegebenen Bestimmungen, das praktische Anleiten sowie die ĂberprĂŒfung und Auswertung der Lernerfolge.
PflegefachkrÀfte haben eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten- und Krankenpflege absolviert und identifizieren sich mit der Dienstleistung in der Pflege.
Die Pflegefachkraft setzt in ihrer tĂ€glichen Arbeit im Wohnbereich das Pflegeleitbild und die Pflegekonzeption der Seniorenresidenz um und wirkt aktiv bei qualitĂ€tssichernden MaĂnahmen mit. Sie fĂŒhrt festgelegte Pflegeaufgaben aus, immer angepasst an die individuellen GrundbedĂŒrfnisse der einzelnen Bewohner.
FĂŒr diese verantwortungsvolle Aufgabe sind eine freundliche Grundhaltung, Verantwortungsbewusstsein, ZuverlĂ€ssigkeit und Aufgeschlossenheit wichtige Voraussetzungen.
Eine Pflegekraft hat eine Ausbildung zur Altenpflege- oder Krankenpflegehelfer/in absolviert oder arbeitet ohne Berufsausbildung in der Pflege. Verantwortungsbewusstsein, ZuverlĂ€ssigkeit und eine freundliche Grundhaltung sind fĂŒr diese TĂ€tigkeiten unerlĂ€sslich.
PflegekrĂ€fte tragen zur Verwirklichung des Pflegeleitbildes und der Pflegekonzeption der Seniorenresidenz bei. Sie fĂŒhren grundpflegerische Arbeiten am Bewohner durch und arbeiten eng mit den PflegefachkrĂ€ften zusammen, insbesondere bei der Erstellung der individuellen Pflegeplanung des zugewiesenen Bewohners. AuĂerdem gehören das gewissenhafte FĂŒhren der Pflegedokumentation und die Mitwirkung an der QualitĂ€tssicherung zu den Aufgaben.
Voraussetzung fĂŒr diese TĂ€tigkeit ist eine abgeschlossene Ausbildung als Ergotherapeut/ Altentherapeut.
Ergotherapeuten fördern die Lebenszufriedenheit der Bewohner durch eine individuelle und an dem Pflegemodell orientierte Betreuung. Hierzu werden auch Angehörige und das Umfeld der Bewohner in den Therapieplan einbezogen.
Der Ergotherapeut ermutigt die ihm Anvertrauten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben innerhalb und auĂerhalb der Einrichtung und hilft ihnen, sich in der Einrichtung zu integrieren. Zu diesem Zweck bieten Ergotherapeuten zahlreiche FreizeitbeschĂ€ftigungen in der Residenz an, wie etwa Gymnastikkurse, kreatives Gestalten oder GedĂ€chtnistraining. In der Einzeltherapie ĂŒben sie mit Bewohnern, die in ihrer HandlungsfĂ€higkeit eingeschrĂ€nkt sind, grundlegende Fertigkeiten wie z.B. essen, waschen und sich selbstĂ€ndig ankleiden. Durch diese Angebote soll die SelbstĂ€ndigkeit der Bewohner verbessert, bzw. wieder hergestellt werden.
FachkrĂ€fte im Bereich QualitĂ€tsmanagement verfĂŒgen ĂŒber ein abgeschlossenes Pflegemanagement-Studium oder eine abgeschlossene Weiterbildung mit pflegerischer Grundausbildung sowie mehrjĂ€hrige Berufserfahrung, vorzugsweise in leitender Position.
Mitarbeiter im QualitĂ€tsmanagement zeichnen sich durch FlexibilitĂ€t, Eigenverantwortlichkeit und Reisebereitschaft aus. Ihre Aufgabe ist es, die Residenzleitungen aller K&S Einrichtungen bei der Umsetzung unseres QualitĂ€tsmanagements zu unterstĂŒtzen und im Bereich Projektmanagement zu beraten.
