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Keine andere Branche kann derzeit eine derart große Nachfrage nach Fachkräften verzeichnen wie die Altenpflege. Über zwei Millionen Senioren sind heute in Deutschland pflegebedürftig. In den kommenden Jahren wird diese Zahl noch weiter ansteigen.

Dementsprechend hat sich die Altenpflege zu einem anspruchsvollen Dienstleistungsberuf entwickelt, der eine qualitativ hochwertige Ausbildung erfordert. Gut ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind stark nachgefragt.

Die Arbeitsfelder in der Altenpflege unterliegen einer stetigen Entwicklung, deren oberstes Ziel die Unterstützung von Senioren bei der Erhaltung ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ist. Durch das neue bundeseinheitliche Altenpflegegesetz, das im August 2003 in Kraft getreten ist, hat das Berufsbild der Altenpflegerin/des Altenpflegers eine Aufwertung erfahren und ist erstmals bundeseinheitlich geregelt worden. Die Ausbildungsinhalte entsprechen den Erfordernissen einer modernen Pflegeausbildung.

Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin ist der Realschulabschluss, bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, mit einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in den Beruf des Altenpflegers/der Altenpflegerin zu erlernen.

Die Ausbildung ist in schulische und praktische Lernabschnitte gegliedert, die aufeinander abgestimmt sind. So soll das Lernen stärker auf die konkreten beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflege ausgerichtet werden. Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, ihre schulische Ausbildung in einer regionalen Schule zu absolvieren.

Von den insgesamt 4.600 Stunden, die während der Ausbildungszeit vorgeschrieben sind, entfallen auf den praktischen Teil 2.500 Stunden, auf den Unterricht in den Schulen 2.100 Stunden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule.

Ziel der Ausbildung ist es, die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen zu vermitteln. Die Ausbildungsinhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie werden nicht mehr über Fächer definiert, sondern über Lernfelder, die einen fächerintegrativen Unterricht ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflege planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Ältere Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Ältere Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln.

In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler stufenweise an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.

Die praktische Ausbildung wird in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst (d.h. unter anderem beim „Träger der praktischen Ausbildung“) absolviert. Weitere Ausbildungsabschnitte, z.B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt oder in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen, sind möglich. Die Schüler werden entsprechend eines Ausbildungsplanes von Praxisanleiter/innen in der Pflegeeinrichtung betreut.

Am Ende des Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.